Das betrifft alle kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlungen. Zusätzlich zur Ausformung der Zahnbögen wird ein chirurgischer Eingriff notwendig. Das liegt daran, dass die skelettalen Abweichungen so groß sind, dass nur mit einer kieferorthopädischen Behandlung allein keine optimale Kaufunktion erreicht werden kann.
Da stößt die konservative kieferorthopädische Behandlung mit ihren technischen Behandlungsmöglichkeiten an ihre Grenzen.
Die skelettalen Dysgnathien z.B. die Progenie oder Formen des skelettalen offenen Bisses behandeln wir in unserer Praxis zusammen mit dem Mundkieferchirurg.
...erstellen wir einen Therapieplan, der nach einer kieferorthopädischen Vorbehandlung eine chirurgische Umstellung der Kiefer beinhaltet. Diese chirurgischen Umstellungen können immer erst nach abgeschlossenem Wachstum erfolgen, also nach dem 18. Lebensjahr.
Um den Zusammenbiss zu optimieren, sind nach der chirurgischen Einstellung der Kiefer in der Regel kieferorthopädische Feineinstellungen notwendig.
Nach Abschluss der aktiven Behandlung muss das erreichte Ergebnis festgehalten werden, oft ein Leben lang. Das Ergebnis ist für die betroffenen Patienten immer sehr zufriedenstellend, erlöst man sie doch von der Last einer oftmals Jahrzehnte lang ertragenen Kieferfehlstellung.